Projektanträge im Förderverein sollten nicht danach bewertet werden, wer sie stellt oder wie eindringlich ein Anliegen vorgetragen wird. Ein nachvollziehbares Verfahren schafft einen gemeinsamen Maßstab. Es kann Fehlentscheidungen vorbeugen, das Vertrauen der Mitglieder stärken und die spätere Kassenprüfung erleichtern.

Besonders wichtig sind der Bezug zur Satzung, die Zuständigkeit des entscheidenden Organs, ein plausibler Finanzplan und ein angemessener Nachweis der Mittelverwendung. Dieser Leitfaden richtet sich an Vorstände, Kassenverantwortliche, Mitglieder und Projektverantwortliche in Fördervereinen.

Das vorgestellte 7-Punkte-Raster ist keine gesetzliche Pflicht und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Es hilft jedoch, Anträge einheitlich zu erfassen, fair zu priorisieren und Beschlüsse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Warum ein Bewertungsraster für Projektanträge sinnvoll ist

In Fördervereinen entstehen Anträge oft aus konkreten Situationen: Eine Klasse benötigt Lernmaterialien, eine Arbeitsgemeinschaft plant eine Fahrt oder eine Einrichtung möchte ein Kultur- oder Sportprojekt umsetzen. Häufig kennen sich Antragstellende und Vorstandsmitglieder persönlich. Sympathie, Zeitdruck oder Einzelinteressen können die Bewertung dann unbewusst beeinflussen.

Ein schriftliches Raster schafft Transparenz. Es macht sichtbar, weshalb ein Projekt gefördert, zurückgestellt oder abgelehnt wurde. Zugleich zeigt es Antragstellenden, welche Angaben für eine Entscheidung benötigt werden. Das reduziert Rückfragen und verhindert, dass Vorhaben vor allem wegen einer besonders überzeugenden Präsentation bevorzugt werden.

Für gemeinnützige Fördervereine kommt die Satzungsbindung hinzu. Die tatsächliche Geschäftsführung muss den Satzungsbestimmungen entsprechen. Außerdem müssen Zweck und Art der Zweckverwirklichung in der Satzung hinreichend genau bestimmt sein. Das ergibt sich aus § 59 AO und § 60 AO. Ein belastbares Verfahren beginnt deshalb mit dem Satzungscheck und nicht erst mit der Frage nach dem Preis.

Vor der Bewertung: Zuständigkeit und Spielregeln klären

Vor der inhaltlichen Bewertung sollte der Förderverein klären, wer entscheiden darf. Maßgeblich sind zunächst die Satzung und ergänzende Vereinsregelungen, etwa Geschäfts- oder Finanzordnungen. Je nach Verein können Vorstand, Mitgliederversammlung, Beirat, Förderausschuss oder mehrere Organe beteiligt sein.

Auch Wertgrenzen, Genehmigungsvorbehalte und Regeln für außergewöhnliche Ausgaben können dort festgelegt sein. Der Vorstand ist nicht automatisch für jede Mittelvergabe zuständig. Seine Aufgaben und die Zuständigkeit anderer Organe richten sich nach der Satzung und wirksamen Vereinsbeschlüssen. § 27 BGB ist dafür ein gesetzlicher Ausgangspunkt; die konkrete Kompetenzverteilung muss aber im jeweiligen Förderverein geprüft werden.

Interne Regeln, die sich für Fördervereine anbieten

  • Projektanträge werden grundsätzlich schriftlich und mit einem einheitlichen Formular eingereicht.
  • Es gibt feste Einreichungsfristen oder klar beschriebene Ausnahmen für dringende Fälle.
  • Für alle Antragstellenden gelten dieselben Bewertungskriterien.
  • Der Verein legt bei Bedarf interne Wertgrenzen, Anforderungen an Angebote oder zusätzliche Genehmigungen fest.
  • Bewilligungen enthalten mindestens Zweck, Höchstbetrag, Frist und Nachweisanforderungen.
  • Wesentliche Änderungen des Projekts oder Finanzierungsplans sind vorab mitzuteilen.

Solche Regeln können in einer Finanz- oder Geschäftsordnung stehen. Sie dürfen der Satzung nicht widersprechen. Ein Förderausschuss kann Anträge vorbereiten und vorprüfen. Die endgültige Entscheidung muss jedoch bei dem Organ liegen, das nach Satzung und ergänzenden Regelungen zuständig ist.

Welche Mindestangaben ein Projektantrag enthalten sollte

Ein Antrag sollte so vollständig sein, dass auch ein nicht unmittelbar beteiligtes Vorstandsmitglied das Vorhaben verstehen und bewerten kann. Eine kurze, klar gegliederte Darstellung ist meist hilfreicher als ein langer Fließtext.

Empfohlene Angaben im Antragsformular

  • Name und Kontaktdaten der antragstellenden Person oder Organisation
  • Bezeichnung des Projekts und kurze Zusammenfassung
  • Ausgangslage und konkreter Bedarf
  • Zielgruppe und erwartete Zahl der Teilnehmenden oder Begünstigten
  • Bezug zu einem oder mehreren Satzungszwecken
  • Geplante Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
  • Beginn, Ende und wichtige Meilensteine
  • Vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan
  • Weitere Zuschüsse, Eigenmittel, Teilnahmebeiträge oder Spenden
  • Beantragter Förderbetrag und gewünschter Auszahlungstermin
  • Risiken, Alternativen und Folgen einer Teilförderung
  • Geplante Belege sowie eine kurze Form der Erfolgskontrolle

Bei Anschaffungen können Produktbeschreibungen, Angebote oder Kostenschätzungen erforderlich sein. Bei Veranstaltungen sollten die voraussichtlichen Kosten vollständig dargestellt werden. Bei wiederkehrenden Ausgaben sollte der Antrag erläutern, ob der Förderverein nur eine einmalige Anschaffung oder auch Folgekosten finanzieren soll.

Das 7-Punkte-Raster für die Bewertung

Bewertungsraster mit sieben Kriterien für einen Projektantrag

Das Raster kann mit einer Skala von null bis fünf Punkten je Kriterium genutzt werden. Eine Punktzahl ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Bewertung und ihre Begründung festgehalten werden.

Rechtliche oder satzungsmäßige Ausschlussgründe stehen neben der Punktebewertung. Ein Projekt mit hoher Punktzahl darf nicht bewilligt werden, wenn der Satzungsbezug fehlt oder die geplante Mittelverwendung nicht zulässig ist.

1. Satzungsbezug und Zweckverwirklichung

Die erste Frage lautet: Dient das Projekt nachweisbar einem Satzungszweck und entspricht die Förderung der in der Satzung vorgesehenen Art der Zweckverwirklichung?

Ein allgemein wünschenswertes Vorhaben reicht nicht aus. Auch ein Projekt, das einer Schule oder einer anderen Einrichtung zugutekommt, ist nicht allein deshalb eine zulässige Mittelverwendung. Dokumentiert werden sollte, auf welchen Satzungszweck sich die Entscheidung stützt.

Ist der Bezug unklar, sollte der Verein ihn nicht ohne Prüfung weit auslegen. Bei Zweifeln zur Satzungsauslegung oder zur steuerlichen Einordnung kann eine Klärung mit dem zuständigen Finanzamt oder fachkundige Beratung sinnvoll sein. Dieser Beitrag kann eine Einzelfallprüfung nicht ersetzen.

2. Bedarf, Zielgruppe und Fairness

Bewertet wird, welches konkrete Problem das Projekt lösen soll und wem es zugutekommt. Erreicht es eine ganze Einrichtung, mehrere Gruppen oder einzelne Personen? Auch eine Förderung für eine kleinere Gruppe kann sachlich begründet sein, wenn sie dem Satzungszweck dient. Die Entscheidung sollte dann besonders nachvollziehbar dokumentiert werden.

Hilfreiche Fragen sind:

  • Ist der Bedarf konkret beschrieben oder nur allgemein behauptet?
  • Wie viele Menschen profitieren voraussichtlich?
  • Gibt es bereits eine Grundausstattung oder eine andere Finanzierung?
  • Welche Folgen hätte eine Ablehnung oder Verschiebung?
  • Wäre eine Teilförderung oder spätere Förderung angemessener?

3. Ziele und erwartete Wirkung

Ein überzeugender Antrag beschreibt nicht nur eine Aktivität, sondern auch ein Ziel. Die Anschaffung von Instrumenten ist beispielsweise eine Maßnahme. Das Ziel kann sein, ein dauerhaftes Musikangebot für bestimmte Gruppen zu ermöglichen.

Die erwartete Wirkung sollte realistisch und in einem angemessenen Umfang überprüfbar beschrieben werden. Geeignete einfache Indikatoren können die Zahl der erreichten Personen, durchgeführte Termine, die Nutzung einer Anschaffung oder eine kurze Rückmeldung der Teilnehmenden sein. Bei kleinen Vorhaben genügt häufig ein kurzer Sachbericht mit wenigen Kennzahlen. Überzogene Wirkungsversprechen erschweren die spätere Dokumentation.

4. Maßnahmen, Zeitplan und Umsetzbarkeit

Ein Projekt kann inhaltlich sinnvoll sein und dennoch an einer unrealistischen Planung scheitern. Der Antrag sollte daher darstellen, welche Schritte wann erfolgen und wer verantwortlich ist. Je nach Vorhaben können Beschaffung, Transport, Aufbau, Durchführung und Abrechnung dazugehören.

Der Förderverein sollte prüfen, ob die verantwortlichen Personen das Vorhaben voraussichtlich umsetzen können und ob wesentliche Risiken berücksichtigt sind. Bei Veranstaltungen können beispielsweise Fragen zu Aufsicht, Sicherheit oder Versicherung relevant sein. Der Verein muss nicht jedes Risiko selbst übernehmen, sollte aber erkennen können, ob die Planung belastbar ist.

5. Kosten, Finanzierung und Angemessenheit

Der Finanzcheck umfasst mehr als die Frage, ob Geld auf dem Vereinskonto vorhanden ist. Mittel einer gemeinnützigen Körperschaft dürfen grundsätzlich nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Das folgt aus § 55 AO. Ausgaben müssen dem Projekt und dem Satzungszweck zugeordnet werden können.

Der Kostenplan sollte vollständig und plausibel sein. Prüfen Sie insbesondere:

  • Sind alle wesentlichen Kostenpositionen enthalten?
  • Sind Preise durch Angebote oder nachvollziehbare Schätzungen belegt?
  • Gibt es Eigenmittel, Zuschüsse oder Einnahmen aus dem Projekt?
  • Wird eine Anschaffung dauerhaft genutzt oder entstehen Folgekosten?
  • Ist der beantragte Betrag im Verhältnis zum Projekt angemessen?
  • Kann das Vorhaben mit einer Teilförderung sinnvoll umgesetzt werden?

Auch die zeitliche Umsetzung ist zu beachten. Für viele gemeinnützige Körperschaften gilt grundsätzlich eine zeitnahe Mittelverwendung innerhalb von zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren nach Zufluss. Bei jährlichen Einnahmen von höchstens 100.000 Euro gilt diese Pflicht nicht. Die konkrete steuerliche Einordnung, insbesondere bei Rücklagen oder besonderen Finanzierungsformen, sollte bei Zweifeln geklärt werden.

6. Finanzierungssicherheit und rechtliche Risiken

Ein Antrag sollte erkennen lassen, ob das Projekt auch bei höheren Kosten oder geringeren Einnahmen tragfähig bleibt. Eine Bewilligung sollte nicht dazu führen, dass der Förderverein unbeabsichtigt dauerhafte Verpflichtungen übernimmt.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Zahlungen an Einzelpersonen, private Anbieter, verbundene Organisationen oder Einrichtungen außerhalb des Vereins. Bei Honoraren, Reisekosten, Bewirtung, Geschenken und Preisgeldern sind Zweck, Höhe und Nachweise sorgfältig zu prüfen. Private Vorteile dürfen nicht finanziert werden, wenn ein klarer Bezug zum Satzungszweck fehlt.

7. Nachweisbarkeit und Lernerfolg

Bereits bei der Bewilligung sollte feststehen, wie die Mittelverwendung nachgewiesen wird. Je nach Umfang kommen Rechnungen, Zahlungsbelege, eine kurze Projektbeschreibung, Teilnehmendenzahlen und eine Erklärung über die Durchführung in Betracht.

Die Anforderungen sollten zum Projekt passen. Die Einhaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Anforderungen muss durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden. Das regelt § 63 AO. Antrag, Bewertung, Beschluss, Bewilligung, Auszahlungsfreigabe, Belege und Verwendungsnachweis sollten deshalb projektbezogen abgelegt werden.

Interessenkonflikte fair und transparent behandeln

Anträge von Vorstandsmitgliedern, Mitgliedern oder persönlich verbundenen Personen sind nicht automatisch unzulässig. Sie erfordern aber einen besonders transparenten Umgang. Der Verein kann intern regeln, dass betroffene Personen ihre Verbindung offenlegen und an Beratung sowie Abstimmung nicht mitwirken. Die Handhabung sollte im Protokoll stehen.

Bei Beschlüssen eines mehrköpfigen Vorstands gelten nach § 28 BGB die Regeln zur Beschlussfassung der Mitglieder entsprechend. § 34 BGB betrifft den Stimmrechtsausschluss bei einem Rechtsgeschäft mit einem Mitglied selbst. Die Vorschrift lässt sich nicht pauschal auf jede persönliche Nähebeziehung übertragen.

Eine weitergehende interne Transparenzregel kann dennoch sinnvoll sein. Sie schützt nicht nur den Verein, sondern auch die beteiligten Personen vor dem Eindruck einer Bevorzugung.

Empfohlener Ablauf bei möglichen Interessenkonflikten

  1. Die betroffene Person erklärt die persönliche oder wirtschaftliche Verbindung.
  2. Die Verbindung und der Umgang damit werden im Protokoll festgehalten.
  3. Die Person wirkt nach der internen Regel des Vereins nicht an Beratung und Abstimmung mit.
  4. Die übrigen Entscheidenden bewerten den Antrag anhand des normalen Rasters.
  5. Bei Zweifeln kann eine unabhängige zweite Prüfung oder ein Beschluss des zuständigen Organs eingeholt werden.

Die Entscheidung dokumentieren

Ein Beschluss sollte mehr enthalten als die Aussage, dass ein Projekt genehmigt wurde. Empfehlenswert sind Projektname, Datum, zuständiges Organ, bewilligter Höchstbetrag, Zweckbindung, Auszahlungsweg, Frist und Nachweisanforderungen. Bei Ablehnung oder Zurückstellung sollte die wesentliche Begründung festgehalten werden.

Ein kurzer Bewertungsbogen kann folgende Spalten enthalten:

  • Kriterium
  • Punktzahl oder Einschätzung
  • Begründung
  • Fehlende Unterlagen
  • Auflagen oder Bedingungen

Die Unterlagen müssen nicht unnötig umfangreich sein. Sie sollten aber so geordnet sein, dass Kassenprüfung, Mitgliederversammlung und Finanzverwaltung die Entscheidung nachvollziehen können. Auch Kommunikation zu wesentlichen Änderungen oder nachträglichen Genehmigungen sollte abgelegt werden.

Bewilligung mit Bedingungen statt pauschaler Zusage

Eine Bewilligung kann mit klaren Bedingungen verbunden werden. Dazu gehören etwa eine Kostenobergrenze, die Vorlage eines Angebots, die Beschaffung durch den Förderverein, die Auszahlung in Teilbeträgen oder ein Verwendungsnachweis bis zu einem bestimmten Datum.

Regeln Sie außerdem, wie mit Änderungen umzugehen ist. Wird das Projekt teurer, entfällt ein wesentlicher Baustein oder verschiebt sich der Beginn, sollte die antragstellende Stelle den Förderverein vor der Umsetzung informieren. Eine eigenmächtige Umwidmung bewilligter Mittel sollte ausgeschlossen sein.

Die DSEE nennt in ihrer Richtlinie zur allgemeinen Projektförderung Projektbeschreibung, Zeitplan und Finanzierungsplan als Grundlagen. Bei wesentlichen Änderungen sieht sie eine Anzeige vor; nach Abschluss ist ein Sachbericht mit zahlenmäßigem Nachweis vorgesehen. Die Richtlinie gilt für die öffentliche Förderung der DSEE und nicht unmittelbar für jeden privaten Förderverein. Als fachlicher Orientierungsrahmen kann sie dennoch nützlich sein: DSEE-Richtlinie zur Allgemeinen Projektförderung.

Wenn Geld an Schule, Kommune oder einen anderen Verein fließt

Ein Förderverein muss ein Projekt nicht immer selbst durchführen. Er kann Materialien selbst beschaffen und zur Nutzung überlassen oder Mittel an eine andere Stelle weitergeben. Die rechtliche und organisatorische Prüfung entfällt dadurch nicht.

Nach § 58 AO kann die Weitergabe von Mitteln an eine andere Körperschaft oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts steuerlich unschädlich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Mittel steuerbegünstigten Zwecken dienen. Bei privaten Körperschaften ist deren Steuerbegünstigung besonders zu prüfen.

Vor einer Weitergabe sollten Empfängerstatus, Satzungszweck, konkreter Verwendungszweck und Nachweispflichten geprüft werden. Bei einer kommunalen Schule ist sauber zu unterscheiden, ob der Förderverein selbst einkauft, eine Sachspende übergibt oder Geld an den öffentlichen Träger zahlt.

Halten Sie fest, wer Eigentümer angeschaffter Gegenstände wird, wer sie verwaltet und wofür sie eingesetzt werden. Bei einer Zahlung an einen anderen Verein sollte der Verwendungszweck schriftlich festgehalten werden. Komplexe Fälle, insbesondere größere Weiterleitungen oder unklare Empfängerstrukturen, sollten fachlich geprüft werden.

Typische Fehler bei der Antragsbewertung

Nur nach Dringlichkeit entscheiden

Dringlichkeit kann ein sachliches Kriterium sein. Sie ersetzt aber weder den Satzungscheck noch die Budgetprüfung. Auch kurzfristige Anträge benötigen eine dokumentierte Mindestprüfung.

Den Satzungszweck zu weit auslegen

Ein Projekt ist nicht allein deshalb zulässig, weil es Kindern, Jugendlichen oder einer Schule allgemein hilft. Maßgeblich sind der konkrete Satzungszweck und die in der Satzung beschriebene Zweckverwirklichung.

Weitere Finanzierung nicht prüfen

Der Förderverein sollte wissen, ob öffentliche Zuschüsse, Teilnahmebeiträge, Sponsoring oder andere Spenden vorhanden sind. Das hilft, Doppel- oder Überfinanzierungen zu erkennen und den eigenen Förderbetrag angemessen festzulegen.

Unklare Sammelbeschlüsse fassen

Ein Beschluss über mehrere unterschiedliche Projekte ohne Einzelbeträge und Bedingungen erschwert die Nachvollziehbarkeit. Besser sind Einzelbeschlüsse je Projekt oder eine eindeutig zuordenbare Anlage.

Den Verwendungsnachweis erst nach der Auszahlung bedenken

Wenn vorher nicht geregelt wird, welche Belege benötigt werden, fehlen später oft Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Angaben zur tatsächlichen Durchführung.

Persönliche Verbindungen nicht offenlegen

Auch wenn kein gesetzlicher Stimmrechtsausschluss greift, kann der Eindruck einer Bevorzugung entstehen. Transparente interne Regeln zu Offenlegung, Nichtmitwirkung und Protokollierung fördern Vertrauen.

Praktische Checkliste für den Vorstand

Vorstandsmitglieder prüfen Unterlagen und Nachweise zu einem Förderprojekt
  • Ist der Antrag vollständig und schriftlich eingegangen?
  • Welcher konkrete Satzungszweck wird erfüllt?
  • Ist die geplante Art der Zweckverwirklichung von der Satzung gedeckt?
  • Welches Organ ist nach Satzung und ergänzenden Regelungen zuständig?
  • Gibt es Interessenkonflikte oder persönliche Verbindungen?
  • Sind Bedarf, Zielgruppe und erwartete Wirkung nachvollziehbar?
  • Sind Maßnahmen, Zeitplan und Verantwortlichkeiten realistisch?
  • Sind Kosten, Eigenmittel, weitere Einnahmen und Folgekosten berücksichtigt?
  • Ist die Förderung angemessen und im Vereinsbudget darstellbar?
  • Wird direkt eingekauft oder Geld an eine andere Stelle weitergegeben?
  • Welche Auflagen gelten für Auszahlung und Änderungen?
  • Welche Belege und welcher Sachbericht werden nach Abschluss verlangt?
  • Sind Bewertung, Beschluss und Unterlagen vollständig abgelegt?

FAQ zur Bewertung von Projektanträgen

Muss jedes Projekt ausdrücklich in der Satzung genannt sein?

Das konkrete Projekt muss nicht wörtlich in der Satzung stehen. Es muss aber einem dort bestimmten Zweck dienen und in der vorgesehenen Weise zur Zweckverwirklichung beitragen.

Wer entscheidet über die Mittelverwendung?

Das richtet sich nach der Satzung sowie ergänzenden Geschäfts- und Finanzordnungen. Der Vorstand entscheidet nur in dem Umfang, in dem ihm die Zuständigkeit zugewiesen ist. Bei größeren oder außergewöhnlichen Projekten kann die Mitgliederversammlung oder ein anderes Organ zuständig sein.

Darf ein Vorstandsmitglied einen Antrag für seine Klasse stellen?

Ein solcher Antrag ist nicht automatisch ausgeschlossen. Die persönliche Verbindung sollte offengelegt werden. Der Verein kann intern vorsehen, dass das Vorstandsmitglied an Beratung und Abstimmung nicht mitwirkt. Die übrigen Entscheidenden bewerten den Antrag nach den allgemeinen Kriterien und dokumentieren den Umgang mit dem Interessenkonflikt.

Wie viele Punkte sollte ein Projekt mindestens erreichen?

Eine allgemeine Mindestpunktzahl gibt es nicht. Der Verein kann interne Schwellenwerte festlegen, sollte rechtliche und satzungsmäßige Ausschlusskriterien aber separat behandeln. Ein Projekt mit hoher Wirkung kann wegen eines fehlenden Satzungsbezugs nicht bewilligt werden.

Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Die konkreten Aufbewahrungsfristen können je nach Unterlage und steuerlicher Situation unterschiedlich sein. Projektunterlagen sollten geordnet und so lange aufbewahrt werden, wie sie für Buchführung, Kassenprüfung, Steuererklärungen und mögliche Nachfragen benötigt werden. Bei Unsicherheit sollte der Verein die zuständige Finanzverwaltung oder fachkundige Beratung einbeziehen.

Ist das Bewertungsraster gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Das Raster ist ein internes Organisationsinstrument. Gesetzlich relevant sind insbesondere die satzungsgemäße Mittelverwendung, ordnungsmäßige Aufzeichnungen und die Einhaltung der vereinsrechtlichen Zuständigkeiten. Das Raster kann den Nachweis unterstützen, ersetzt aber keine gesetzlichen Anforderungen.

Fazit: Faire Entscheidungen entstehen durch klare Abläufe

Ein Förderverein muss Projektanträge nicht komplizierter bewerten als nötig. Entscheidend ist eine feste Reihenfolge: Satzungsbezug prüfen, Zuständigkeit klären, mögliche Interessenkonflikte transparent behandeln, Bedarf und Wirkung bewerten, Finanzierung plausibilisieren und den späteren Nachweis festlegen.

Wer diese Schritte in einem einheitlichen Formular und einem kurzen Beschlussprotokoll abbildet, macht die Mittelvergabe fairer und belastbarer. Entscheidungen werden weniger abhängig von persönlicher Nähe oder spontaner Dringlichkeit. Gleichzeitig entsteht eine verlässliche Grundlage für Kassenprüfung, Mitgliederversammlung und gemeinnützigkeitsrechtliche Dokumentation.

Quellen & weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Bei unklarer Satzungsauslegung, umfangreichen Mittelweitergaben oder besonderen steuerlichen Sachverhalten sollte der Förderverein die zuständige Finanzverwaltung oder fachkundige Beratung einbeziehen.